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Wasser

Wasser & Abwasser

Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen verfügt über ein eigenes Wasserwerk, das sich um eine sichere, verlässliche Trinkwasserversorgung für rund 4.200 Personen kümmert. Die „Wurzeln“ des Wasserwerks reichen mehr als 100 Jahre zurück ins Jahr 1915: Damals wurde der erste – heute noch bestehende – Hochbehälter sowie ein Brunnen mit Pumpstation zur Versorgung vom bis zu 20.000 Soldaten errichtet, die damals in einem Militärlager hier stationiert waren.

 

Heute umfasst das Wasserwerk der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen ein umfangreiches Netz aus Versorgungs- und Anschlussleitungen (insg. 98 Kilometer) sowie alle nötigen Betriebsanlagen, um 365 Tage im Jahr eine stabile und verlässliche Versorgung mit Trinkwasser garantieren zu können.

 

Bei Störungen der Wasser- und Abwasserversorgung sind wir 24 Stunden unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0664 / 85 70 450

4 Brunnen­anlagen
3 Hoch­behälter
6 Druck­steigerungs­anlagen
2 Druck­reduzierungs­anlagen
4 Übergabe­stationen
1 Messstation in der Industriezone
Zentrale Steuerung

„Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.“

– Thales von Milet 

TRINK­WASSER­BEFUNDE

Unsere Mitarbeiter im Wasserwerk der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen achten darauf, dass die Wasserqualität des Trinkwassers stets von bester Güte ist. Bevor das Trinkwasser in die Haushalte geleitet wird, wird es an allen wesentlichen Stellen, wo Verunreinigungen auftreten könnten, kontrolliert. In jeder Gemeinde werde regelmäßig Proben entnommen – meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kindergärten.

WIE WIRD DAS WASSER KONTROL­LIERT?

Zur Wasserkontrolle werden von einem gesetzlich autorisierten Labor für Trinkwasser in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und untersucht:

Chemisch-physikalische Analysen (z.B. Geruch, Trübung, pH-Wert, Wasserhärte, natürliche Zusammensetzung, Rückstände von Schadstoffen wie Pflanzenschutzmittel, Nitrate, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)

Bakteriologische Analyse (Test auf Bakterien und Keime wie z.B. Verunreinigungen durch Ausscheidungen von Tieren und Menschen)

KANAL­ANSCHLUSS

Die Hausanschlussleitung der öffentlichen Abwasserleitung wird je nach Gegebenheiten vor Ort bis zum Hausanschluss-Schacht, höchstens jedoch 3,0 Meter in das Privatgrundstück (ab der verhandelten Grundstücksgrenze) des Anschlusspflichtigen auf Kosten der Gemeinde verlegt.

Am Ende der von der Gemeinde finanzierten Hausanschlussleitung ist ein Schacht einzuplanen, wobei die Kosten für den Hausanschlussschacht vom Anschlusspflichtigen selbst zu entrichten sind. Für eine Nichterrichtung des Hausanschlussschachts ist eine Sondergenehmigung durch die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen notwendig.

 

Die Umsetzung der Hausanschlussleitung und des Schachts erfolgt durch eine von der Gemeinde beauftragten Fachfirma. Bitte beachten Sie, dass ohne Zustimmung der Gemeinde keinerlei Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz (inkl. Hausanschlussleitung) durchgeführt werden dürfen.

 

Für alle weiteren Arbeiten ab Ende der öffentlichen Leitung bzw. des Hausanschluss-Schachts, sind die Kosten vom Anschlusspflichtigen selbst zu tragen. Bitte beachten Sie, dass in den öffentlichen Kanal keinerlei Oberflächenwässer oder Dachwässer eingeleitet werden dürfen.

Weiterführende Informationen

Kontakte

Leitung Wasserwerk/ Wassermeister
KONTAKT

Bürgermeister ÖKR Ing. Franz Labugger

Letzte Instanz, Freigabe Großprojekte und Geldmittel
Leitung Wasserwerk/Wassermeister
KONTAKT

Peter Riedl

+43 (0)664 85 70 261
Wassermeister
KONTAKT

Richard Strohrigl

+43 (0)664 84 69 777

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