Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen verfügt über ein eigenes Wasserwerk, das sich um eine sichere, verlässliche Trinkwasserversorgung für rund 4.200 Personen kümmert. Die „Wurzeln“ des Wasserwerks reichen mehr als 100 Jahre zurück ins Jahr 1915: Damals wurde der erste – heute noch bestehende – Hochbehälter sowie ein Brunnen mit Pumpstation zur Versorgung von bis zu 20.000 Soldaten errichtet, die damals in einem Militärlager hier stationiert waren.
Heute umfasst das Wasserwerk der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen ein umfangreiches Netz aus Versorgungs- und Anschlussleitungen (insg. 98 Kilometer) sowie alle nötigen Betriebsanlagen, um 365 Tage im Jahr eine stabile und verlässliche Versorgung mit Trinkwasser garantieren zu können.
Bei Störungen der Wasser- und Abwasserversorgung sind wir 24 Stunden unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0664 / 85 70 450
Das Wasserwerk Lebring verfügt über eine umfassende und moderne Infrastruktur, die eine zuverlässige Wasserversorgung und -verteilung für die Gemeinde sicherstellt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Komponenten unserer Wasserinfrastruktur:
Unsere Brunnenanlagen sind die Grundlage der Wasserentnahme und garantieren die Förderung von hochwertigem Grundwasser. Sie sind strategisch platziert, um eine effiziente Wasserversorgung zu gewährleisten.
In unserem Versorgungsgebiet sind drei Hochbehälter installiert, die als Speicher für Trinkwasser dienen. Diese Behälter ermöglichen es uns, die Wasserversorgung auch in Zeiten hoher Nachfrage sicherzustellen und einen konstanten Druck im Verteilungssystem aufrechtzuerhalten.
Um eine gleichmäßige und ausreichende Wasserversorgung in allen Bereichen der Gemeinde zu gewährleisten, verfügen wir über sechs Drucksteigerungsanlagen. Diese Anlagen erhöhen den Wasserdruck, insbesondere in höher gelegenen Gebieten.
Zwei Druckreduzierungsanlagen sorgen dafür, dass der Wasserdruck in den Verteilungsleitungen optimal geregelt wird. Dies schützt die Infrastruktur vor Überdruck und minimiert das Risiko von Rohrbrüchen.
Spezielle Messstationen in der Industriezone überwachen kontinuierlich die Wasserqualität und -menge, um die Anforderungen unserer Nutzer zu erfüllen und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten.
Die zentrale Steuerung ermöglicht eine effiziente Überwachung und Steuerung der gesamten Wasserinfrastruktur. Sie stellt sicher, dass alle Systeme optimal zusammenarbeiten und die Wasserversorgung jederzeit gewährleistet ist.
Diese gut ausgebaute Infrastruktur bildet das Rückgrat der Wasserversorgung in Lebring-St. Maragarethen und sorgt dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu frischem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser haben. Wir sind stolz darauf, unsere Infrastruktur kontinuierlich zu modernisieren und zu verbessern, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
„Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.“
– Thales von Milet
Zur Wasserkontrolle werden von einem gesetzlich autorisierten Labor für Trinkwasser in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und untersucht:
Chemisch-physikalische Analysen (z.B. Geruch, Trübung, pH-Wert, Wasserhärte, natürliche Zusammensetzung, Rückstände von Schadstoffen wie Pflanzenschutzmittel, Nitrate, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
Bakteriologische Analyse (Test auf Bakterien und Keime wie z.B. Verunreinigungen durch Ausscheidungen von Tieren und Menschen)
Unsere Mitarbeiter im Wasserwerk der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen achten darauf, dass die Wasserqualität des Trinkwassers stets von bester Güte ist. Bevor das Trinkwasser in die Haushalte geleitet wird, wird es an allen wesentlichen Stellen, wo Verunreinigungen auftreten könnten, kontrolliert. In jeder Gemeinde werden regelmäßig Proben entnommen – meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kindergärten.
Der Wirtschaftshof Lebring wurde 2023 fertiggestellt und ist in seiner Dimension besonders, da auch die Wasserversorgung sowie die Schmutzwasserentsorgung mit eigener Kläranlage in den Wirtschaftshof integriert ist. Der zweigeschossige Bürotrakt wurde in Massivbauweise errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich der Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Sanitäranlagen, Umkleidebereiche und ein Wirtschaftsraum mit Dusche.
Ebenso befinden sich im Erdgeschoss das Büro des Bauhofes und das Büro für die Wasserzentrale.
Für den Hausanschluss ist die die Hauptwasserleitung, wie vom Wassermeister gekennzeichnet, freizulegen. Von dort muss eine Künette, die eine Mindesttiefe von 1,2 Meter aufweisen muss, in Richtung des Technikraumes des Objektes gegraben werden. Eine Leerverrohrung unter dem befestigten Teil des Objektes, mindestens PVC 100 mm Innendurchmesser mit Bögen von maximal 15 Grad, ist vorzusehen. Danach wird die Anschlussleitung von den Mitarbeitern der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen in den Technikraum verlegt und direkt nach der Eintrittsstelle ins Gebäude eine Einbaugarnitur mit Wasserzähler montiert.
Die Grabungsarbeiten, sowie deren Genehmigungseinholung und Absicherungsmaßnahmen sind bauseits zu erfolgen. Mindestens eine Woche vor Inangriffnahme der Grabungsarbeiten ist der zuständige Wassermeister zu verständigen. Alle Punkte unserer „Technischen Richtlinien“ sind einzuhalten. Die Dokumente „Vertrag – für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung“ und „Technische Richtlinien“ sind mindestens zwei Wochen vor Baubeginn der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen ausgefüllt und unterfertigt zukommen zu lassen. Die Höhe der Anschlussgebühr richtet sich nach den jeweils geltenden Gebühren und Abgaben für Wasser der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen.
Nach Anmeldung des Kanalanschlusses bei dem zuständigen Mitarbeiter der Marktgemeinde, wird der mögliche Hausanschluss und Übergabeschacht von der Gemeinde geplant und ausgeführt, wobei sich die Gemeinde mindestens 3 Monate Vorlaufzeit einräumt.
Die Hausanschlussleitung der öffentlichen Abwasserleitung wird je nach Gegebenheiten vor Ort bis zum Hausanschluss-Schacht, höchstens jedoch 3,0 Meter in das Privatgrundstück (ab der verhandelten Grundstücksgrenze) des Anschlusspflichtigen auf Kosten der Gemeinde verlegt.
Am Ende der von der Gemeinde finanzierten Hausanschlussleitung wird ein Übergabeschacht hergestellt. Für eine Nichterrichtung des Hausanschlussschachts ist eine Sondergenehmigung durch die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen notwendig.
Die Umsetzung der Hausanschlussleitung und des Schachts erfolgt durch eine von der Gemeinde beauftragten Fachfirma. Bitte beachten Sie, dass ohne Zustimmung der Gemeinde keinerlei Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz (inkl. Hausanschlussleitung) durchgeführt werden dürfen.
Das Gefälle und die Bauausführung der Kanalleitungen und der Schächte müssen den derzeit geltenden Normen entsprechen. Nach Bauvollendung ist der neue Schacht vom zuständigen Mitarbeiter der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen zu begutachten.
Die Grabungsarbeiten, sowie deren Genehmigungseinholung und Absicherungsmaßnahmen sind bauseits zu erfolgen. Mindestens eine Woche vor Inangriffnahme der Grabungsarbeiten ist der zuständige Mitarbeiter der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen zu verständigen.
Der Übergabeschacht und der vorangehende Kanalstrang fällt in die Zuständigkeit der Marktgemeinde Lebring – St. Margarethen, die weitere Leitung und alle nachkommenden Schächte und Abgänge fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Objekteigentümers. Ein Protokoll einer Druckprüfung des Anschlussstranges ist dem Bauamt bei Ansuchen der Benützungsbewilligung
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