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Gebührenbremse

Inflation und Teuerung halten im Jahr 2024 an. Seitens des Bundes wurde den Gemeinden zum Zweck der Finanzierung von Gebühren für Gemeindeeinrichtungen und -anlagen ein einmaliger Zuschuss gewährt.

Der unserer Marktgemeinde zugeteilte gegenständliche Zweckzuschuss wird mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 jeder mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person in Lebring – St. Margarethen gutgeschrieben. Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen MitarbeiterInnen des Marktgemeindeamtes unter 03182/ 24 71 10 oder 03182/ 24 71 12 gerne zur Verfügung